Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kiesel Solution GmbH. Stand: Juni 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen, Planungsleistungen, Beratungsleistungen, Werkleistungen, Montagearbeiten, Wartungsleistungen, Instandsetzungsarbeiten und sonstigen Leistungen der Kiesel Solution GmbH.
Unser Leistungsbereich umfasst insbesondere technische Gebäudeausrüstung und nachhaltige Gebäudetechnik, darunter Heizungstechnik, Wärmepumpenanlagen, Fernwärme, Solaranlagen, Pelletkesselanlagen, Blockheizkraftwerke, Lüftungs- und Klimaanlagen, Gebäudeautomation, Sanitärtechnik, Trinkwasser-, Abwasser-, Regenwasser-, Löschwasser- und Hydrantenanlagen, Wasseraufbereitung, Sprinkleranlagen, Energieberatung, Energiekonzepte sowie Planungs- und Beratungsleistungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit ihnen keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Planunterlagen und gesonderte Projektverträge haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot, Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform, durch Unterzeichnung eines Angebots, durch gesonderten Werk-, Bau-, Wartungs- oder Planungsvertrag oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
Grundlage des Vertrags sind die im Einzelfall vereinbarten Vertragsunterlagen, insbesondere Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, technische Spezifikationen, Pläne, Ausführungsunterlagen, Wartungsverträge und etwaige Nachtragsvereinbarungen.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Berechnungen, Planungen, Entwürfen, Konzepten, technischen Unterlagen, Energiekonzepten, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder für andere Vorhaben verwendet werden.
Der Auftraggeber hat alle Angaben, Maße, Pläne, Bestandsunterlagen, Leitungsverläufe, technischen Anforderungen und sonstigen Informationen vor Vertragsschluss vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen, soweit sie für die Leistung erforderlich sind.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang unserer Leistung ergeben sich ausschließlich aus den vereinbarten Vertragsunterlagen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
Dies gilt insbesondere für zusätzliche Planungsleistungen, Bestandsaufnahmen, Gutachten, Genehmigungsleistungen, behördliche Abstimmungen, Brandschutzkonzepte, statische Nachweise, Schallschutznachweise, Kernbohrungen, Durchbrüche, Stemmarbeiten, Gerüstbau, Elektroanschlüsse, Erdarbeiten, Entsorgungsleistungen, Wartungsarbeiten, Bedienerschulungen, Einregulierungen, Messungen, Hygieneprüfungen, Dokumentationen oder Inbetriebnahmen, soweit diese nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Wir sind berechtigt, hierfür eine angepasste Vergütung zu verlangen. Wir sind berechtigt, geeignete Nachunternehmer einzusetzen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Soweit technische Normen, Herstellerangaben, öffentlich-rechtliche Vorschriften oder anerkannte Regeln der Technik für die Leistung maßgeblich sind, gelten diese in der bei Leistungserbringung einschlägigen Fassung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
4. Planungs-, Beratungs- und Energieberatungsleistungen
Planungs-, Beratungs- und Energieberatungsleistungen beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Nutzungsdaten, Verbrauchsdaten und baulichen Gegebenheiten.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Energieeinsparprognosen, Förderhinweise, Amortisationsberechnungen und CO₂-Betrachtungen stellen keine Garantie für eine bestimmte Einsparung, Förderung, Wirtschaftlichkeit oder steuerliche Behandlung dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
Fördermittel, Zuschüsse oder steuerliche Vorteile sind nicht Vertragsbestandteil, sofern wir nicht ausdrücklich mit der vollständigen Fördermittelbeantragung beauftragt wurden. Die Entscheidung über Förderfähigkeit und Bewilligung trifft ausschließlich die zuständige Stelle.
Der Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, die persönlichen, wirtschaftlichen und objektbezogenen Voraussetzungen für Förderungen, Genehmigungen und steuerliche Vorteile zu prüfen, soweit wir nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt wurden.
Werden Planungs- oder Beratungsleistungen aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Auftraggebers angepasst, ergänzt oder neu erstellt, ist der zusätzliche Aufwand gesondert zu vergüten.
5. Bauleistungen, Montage und VOB/B
Bei Bau- und Montageleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertrags- und Bauvertragsrechts, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Die VOB/B gilt nur, wenn sie im jeweiligen Vertrag ausdrücklich und wirksam als Ganzes vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nicht automatisch Vertragsbestandteil und gilt nur, soweit ihre Einbeziehung im Einzelfall rechtlich zulässig und wirksam ist.
Soweit die VOB/B wirksam vereinbart ist, gelten ihre Regelungen ergänzend zu diesen AGB. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen, Leistungsverzeichnisse und Auftragsbestätigungen vor.
Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen, dass die Baustelle zugänglich, frei, sicher und ausführungsbereit ist.
Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig auf besondere Umstände hinzuweisen, insbesondere auf verdeckte Leitungen, schadstoffbelastete Baustoffe, statische Besonderheiten, Brandschutzanforderungen, Hygieneanforderungen, Betriebsunterbrechungen, Zugangsbeschränkungen, Sicherheitsvorschriften, Reinraumanforderungen, medizinische Nutzungen, Produktionsprozesse oder laufenden Gebäudebetrieb.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle für die Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen.
Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung vollständiger Bestandsunterlagen, Pläne, Genehmigungen und technischer Informationen, freier Zugang zu Technikräumen, Schächten, Dächern, Kellern, Außenflächen und sonstigen Arbeitsbereichen, geeignete Lager-, Arbeits- und Montageflächen, Strom, Wasser, Beleuchtung und sanitäre Einrichtungen, soweit erforderlich, der Schutz empfindlicher Bereiche und beweglicher Gegenstände, die Koordination mit anderen Gewerken, rechtzeitige Information über Betriebsabläufe, Hygienevorschriften, Sicherheitsvorschriften und Zutrittsregelungen sowie die Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners.
Verzögerungen, Stillstandzeiten, Mehrfahrten, Wartezeiten, Umplanungen oder sonstiger Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns erbrachten Teilleistungen bis zur Abnahme vor Beschädigung, Verschmutzung, unbefugter Nutzung und Eingriffen Dritter zu schützen, soweit sich diese Leistungen in seinem Einflussbereich befinden.
7. Preise, Vergütung und Nachträge
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen sind.
Pauschalpreise gelten nur für den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang und nur unter der Voraussetzung, dass die vom Auftraggeber mitgeteilten Grundlagen richtig und vollständig sind.
Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Abgerechnet werden insbesondere Arbeitszeit, Fahrtzeit, Material, Maschinen- und Geräteeinsatz, Entsorgung, Prüfungen, Messungen, Dokumentationen, Auslösungen, Parkgebühren, Maut, Sonderbeschaffungen und sonstige projektbezogene Kosten, soweit diese anfallen und vertraglich nicht anders geregelt sind.
Zusatzleistungen, Leistungsänderungen, Mengenänderungen, Erschwernisse, Beschleunigungsmaßnahmen oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert vergütet.
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren und die Leistung erschweren oder ändern, sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung der Vergütung und der Ausführungsfristen zu verlangen.
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten werden nur geschuldet, wenn sie vereinbart sind. Hierfür können Zuschläge berechnet werden.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen nach dem Leistungsstand zu verlangen.
Bei größeren Projekten können wir angemessene Vorauszahlungen, Teilzahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und im Einzelfall vereinbart wird.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Verzugsschäden geltend zu machen.
Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Rechte unberührt.
9. Liefer- und Ausführungsfristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt, erforderliche Entscheidungen trifft, Unterlagen bereitstellt, Zahlungen leistet und die Baustelle ausführungsbereit ist.
Fristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere höhere Gewalt, Krankheit, Streik, Aussperrung, Lieferengpässe, Materialknappheit, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle, Störungen bei Vorlieferanten, extreme Witterung, Verzögerungen anderer Gewerke, fehlende Vorleistungen oder nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers.
Werden Arbeiten aus Gründen unterbrochen, verzögert oder erschwert, die aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers stammen, verlängern sich die Fristen angemessen. Entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
10. Lieferung, Material und Herstellerangaben
Von uns gelieferte Materialien, Anlagenkomponenten und Produkte werden nach den vertraglichen Vereinbarungen ausgewählt.
Technische Änderungen, Modellwechsel oder gleichwertige Ersatzprodukte sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
Herstellerangaben zu Leistung, Verbrauch, Effizienz, Schall, Lebensdauer, Wartungsintervallen oder sonstigen technischen Eigenschaften sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
Lieferfristen von Herstellern und Vorlieferanten stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, soweit wir eine Verzögerung nicht zu vertreten haben.
11. Abnahme
Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen, soweit eine Abnahme nach Art der Leistung erforderlich ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an einer gemeinsamen Abnahme mitzuwirken. Über die Abnahme kann ein Protokoll erstellt werden.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, zahlt er die Schlussrechnung vorbehaltlos oder verweigert er die Abnahme ohne Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels, kann die Leistung nach den gesetzlichen Voraussetzungen als abgenommen gelten.
Gegenüber Verbrauchern gilt eine fiktive Abnahme nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Verbraucher zuvor in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen wurde.
In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
12. Wartung, Betrieb und Betreiberpflichten
Für den ordnungsgemäßen, sicheren und hygienischen Betrieb technischer Anlagen ist nach Abnahme der Auftraggeber verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich ein Wartungs- oder Betreibervertrag mit uns geschlossen wurde.
Der Auftraggeber hat Bedienungs-, Wartungs-, Prüf- und Betreiberpflichten einzuhalten. Dies gilt insbesondere bei Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen, Trinkwasseranlagen, Wasseraufbereitungsanlagen, Sprinkleranlagen, Löschwasseranlagen, Gebäudeautomation und sonstigen technischen Anlagen.
Unterlassene Wartung, unsachgemäßer Betrieb, eigenmächtige Eingriffe, falsche Bedienung, Verschmutzung, ungeeignete Betriebsstoffe, Frost, Verkalkung, Korrosion, unzulässige Wasserqualitäten oder Änderungen durch Dritte können Mängelrechte ausschließen, soweit sie Ursache des Mangels oder Schadens sind.
Wartungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
13. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde. Bei berechtigten Mängeln haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber hat uns die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
Werden wir wegen eines Mangels in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass kein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, können wir den entstandenen Prüf- und Aufwand berechnen, sofern der Auftraggeber erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt.
Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden oder Funktionsstörungen, die verursacht werden durch unsachgemäßen Gebrauch, fehlende oder mangelhafte Wartung, eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen, Eingriffe Dritter, ungeeignete Betriebsbedingungen, natürliche Abnutzung, mangelhafte Vorleistungen anderer Gewerke, fehlerhafte Vorgaben oder Materialien des Auftraggebers, unzureichende Wasser-, Luft- oder Stromqualität oder nicht eingehaltene Hersteller- oder Betreiberhinweise.
Gegenüber Unternehmern sind offensichtliche Mängel unverzüglich nach Abnahme oder Entdeckung in Textform anzuzeigen.
14. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Materialien, Bauteile und Anlagenkomponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes geworden sind.
Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung nicht veräußern, verpfänden, sicherungsübereignen oder Dritten überlassen, soweit dies nicht dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb entspricht.
Wird Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden, verarbeitet oder vermischt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit rechtlich möglich, bleibt unser Sicherungsinteresse bestehen.
15. Gefahrtragung und Schutz erbrachter Leistungen
Bis zur Abnahme tragen wir die Gefahr für die von uns zu vertretende Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Wird die Leistung vor Abnahme durch Umstände beschädigt oder zerstört, die aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers stammen, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen.
Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
16. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir ebenfalls unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer.
17. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
In diesem Fall erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und widerruft er den Vertrag anschließend wirksam, kann er zum Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung verpflichtet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich zur Ausführung aufgefordert hat, können besondere gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten.
18. Kündigung
Das Recht zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und, soweit wirksam vereinbart, nach der VOB/B.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs zu verlangen, soweit gesetzlich zulässig.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Planungs-, Beratungs-, Beschaffungs-, Koordinations-, Montage- und sonstige Leistungen sind zu vergüten.
19. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen, zur Kommunikation, Terminabstimmung, Baustellenkoordination, Rechnungsstellung, Gewährleistungsbearbeitung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
21. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
22. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.